§ 1 KO; § 30 Abs 1 Z 1 KO; § 180 KO; § 30 KO; § 1400 ABGB
Vom Ausland an den Gemeinschuldner übermittelte Barbeträge sind Bestandteil der Konkursmasse; bei Anfechtung einer Anweisung auf Schuld richtet sich die Anfechtungsklage gegen den Gläubiger.
OGH 04.11.1999, 2 Ob 302/99x