Zusammenfassung: Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag Funktion und Anwendungsbereich des Gleichheitsgrundsatzes in der verfassungsrechtlichen Rechtssetzung und bezieht sich zur Darstellung der Thematik auf ein Erkenntnis des VfGH aus dem Jahr 1998. Neben einer umfassenden Darstellung der verschiedenen Auslegungsvarianten in Lehre und Judikatur widmet er sich auch der Frage, inwieweit der Gleichheitssatz einen uneingeschränkten Richtwert für die Gesetzgebung bildet.