Zusammenfassung: Der VwGH prüft, ob geringere Einkünfte des Kanalbetreibers, die daraus resultieren, dass dieser Ausnahmeregelungen von der Anschlussverpflichtung ans Kanalnetz zubilligt, eine Verletzung öffentlicher Interessen begründen.
Zusammenfassung: Der VwGH prüft, ob geringere Einkünfte des Kanalbetreibers, die daraus resultieren, dass dieser Ausnahmeregelungen von der Anschlussverpflichtung ans Kanalnetz zubilligt, eine Verletzung öffentlicher Interessen begründen.