§ 14 BDG; § 62 c PG idF des StruktAG 1996
Dienstbehördliche Verfahren stehen unter keinem Formzwang; das für eine Ruhestandsversetzung maßgebliche Kriterium der Dienstunfähigkeit muss bei Erlassung des diesbezüglichen Bescheids vorliegen.
VwGH, 23.06.1999, 98/12/0500