Zusammenfassung: Der Autor unterzieht in seinem Beitrag die Verfassungsregelung des § 5a Preisgesetzes einer kritischen Betrachtung. Er prüft insbesonders, ob die Ermächtigung an den Bundesminister zur Festlegung eines Höchstpreises für Erdöl und seine Derivate mit dem verfassungsrechtlich zugestandenen Recht auf freie Erwerbsausübung in Einklang zu bringen ist, und welche Kriterien bei Bestimmung des Höchstpreises zu beachten sind.