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Entscheidung - VwGH, 27.01.1999, 98/16/0373

SteuerrechtVwGH 2000/26ÖJZ 2000, 195 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 15 Abs 1 Z 17 ErbStG

Die Leistung einer Abfindungszahlung durch den Erben beruht auf einem Forderungsrecht des berechtigten Empfängers; selbst wenn zur Begleichung der Forderung Nachlassvermögen herangezogen wird, ändert dies nichts an der Erbschaftssteuerpflicht.

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