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Entscheidung - OGH, 23.09.1999, 15 Os 75/99

StrafrechtEvBl 2000/48EvBl 2000, 190 - 191 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 169 Abs 1 StGB

Die Vornahme einer Straftat oder eine Einwilligung in diese durch den Geschäftsführer einer GmbH stellen keine rechtswirksamen Leistungen im Rahmen der Repräsentation der Gesellschaft dar.

OGH 23.09.1999, 15 Os 75/99

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