Zusammenfassung: Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die Frage, wer jene Unterhaltskosten ,die über den Normalbedarf eines Kindes hinausreichen, zu tragen hat. Dabei zieht sie auch Fälle in ihre Betrachtungen mit ein, in denen eine dritte Person ganz oder teilweise die Ausführung der Pflege des Kindes übernimmt bzw ein Betreuungsbedarf gar nicht besteht.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB; § 141 ABGB