Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die in der EO geregelten Möglichkeiten, einen Schuldner entweder zur Erfüllung einer persönlichen Leistungspflicht oder zur Duldung bzw Unterlassung bestimmter Handlungen zu veranlassen und legt die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verpflichteten dar. Nach einer kurzen Darstellung der französischen Rechtslage in diesem Bereich, prüft er die Möglichkeit der Verhängung einer Haftstrafe gegen juristische Personen, erörtert die Vorgangsweise bei Existenz mehrer Gläubiger und bei Einstellung der Exekution und geht abschließend noch auf die Vollstreckung ausländischer Beugestrafen ein.