§ 156 StGB; § 15 Abs 3 StGB
In dieser Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, inwieweit die Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots bezüglich eines Grundstücks, das mit Pfandrechten für Forderungen belastet ist, deren Summe weit über dem Wert des Grundstücks liegt, als Gläubigerschädigung im Sinn des § 156 StGB zu qualifizieren ist.