§ 193 Abs 5 StPO; Art 5 Abs 4 MRK; Art 6 Abs 1 PersFrSchG; Art 6 Abs 2 PersFrSchG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, in welchen zeitlichen Abständen die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit eines Freiheitsentzuges zu erfolgen hat und nach welchen Kriterien der Zeitrahmen zu bestimmen ist.