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Entscheidung - OGH, 27.06.2000, 11 Os 76/00

StrafprozessrechtEvBl 2000/219EvBl 2000, 908 - 909 Heft 23 und 24 v. 1.12.2000

§ 1 JGG; § 23 JGG; § 281 Abs 1 Z 1 StPO; Art 5 MRK

Zur Zugrundelegung eines bestimmten Alters reicht vor der Hauptverhandlung eine reine Verdachtslage; der Einwand kann aber vom Angeklagten trotz Vorliegens einer die Volljährigkeit annehmenden Einspruchsentscheidung in der Hauptverhandlung erneut geltend gemacht werden.

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