Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG; § 102 Abs 3 Z 1 GehG
In diesem Erkenntnis erörtert der VwGH, dass das bloße Anführen einer gesetzlichen Bestimmung ohne nähere Ausführungen nicht auf eine rechtlich verbindliche bescheidmäßige Erledigung der Behörde hinweist.
VwGH, B 26.01.1999, 99/12/0340