§ 20 Abs 1 KO; § 1014 ABGB
Der OGH grenzt in dieser Entscheidung den Aufwandersatzanspruch vom Abfindungsanspruch eines Gesellschafters ab und prüft, ob der Treuhänder im Konkursverfahren mit seinem Aufwandersatzanspruch gegen den Konkursgläubiger aufrechnen darf.