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Entscheidung - OGH, 03.05.2000, 4 Ob 110/00f

Gewerblicher RechtsschutzEvBl 2000/187EvBl 2000, 807 - 808 Heft 21 v. 1.11.2000

§ 78 UrhG; § 7a Abs 2 Z 2 MedG

In dieser Entscheidung bestimmt der OGH den Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Fotos der verdächtigen Person als maßgeblich zur Vornahme der Interessenabwägung nach § 78 UrhG und legt Kriterien dar, die dabei zu berücksichtigen sind. Gleichzeitig betont er, dass ein späterer Freispruch des Abgebildeten keinen Einfluss mehr auf die Zulässigkeit einer Veröffentlichung nimmt.

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