Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Rechtsstellung der sogenannten übergangenen Partei im Verwaltungsverfahren auseinander. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den Tatbestandselementen des § 42 AVG prüft er, ob die Präklusionswirkung auch unerlaubte Einwendungen sowie Organparteien umfasst, erörtert Rechtsschutzmöglichkeiten der übergangenen Partei und stellt alternative Lösungsansätze zur Diskussion.