§ 68 ÄrzteG
Eine Anhebung der Witwenversorgung darf nicht zu Lasten der Versorgungsleistung einer früheren Ehegattin erfolgen.
VwGH, 14.12.1999, 99/11/0205
§ 68 ÄrzteG
Eine Anhebung der Witwenversorgung darf nicht zu Lasten der Versorgungsleistung einer früheren Ehegattin erfolgen.
VwGH, 14.12.1999, 99/11/0205