§ 52 AVG; § 76 AVG
Der VwGH erörtert, dass die Partei im Verwaltungsverfahren nur in Fällen der unmöglichen Heranziehung von Amtsachverständigen die Verbindlichkeit zur Leistung eines Kostenvorschusses treffen kann.
VwGH, 20.10.1999, 99/04/0134
§ 52 AVG; § 76 AVG
Der VwGH erörtert, dass die Partei im Verwaltungsverfahren nur in Fällen der unmöglichen Heranziehung von Amtsachverständigen die Verbindlichkeit zur Leistung eines Kostenvorschusses treffen kann.
VwGH, 20.10.1999, 99/04/0134