§ 19 SchUG; § 25 SchUG
Die Unterlassung der Information der Erziehungsberechtigten ändert nichts an der Zulässigkeit der negativen Benotung im Schulzeugnis.
VwGH, 20.12.1999, 99/10/0240
§ 19 SchUG; § 25 SchUG
Die Unterlassung der Information der Erziehungsberechtigten ändert nichts an der Zulässigkeit der negativen Benotung im Schulzeugnis.
VwGH, 20.12.1999, 99/10/0240