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Entscheidung - VwGH, 17.12.1999, 99/02/0294

StaatsbürgerschaftVwGH 2000/183ÖJZ 2000, 735 Heft 19 v. 1.10.2000

§ 73 FrG 1993

Der VwGH erörtert, dass auch die Kürze der Entscheidungsfrist für eine Beschwerde über die Schubhaftverhängung den UVS nicht von jeder Ermittlungspflicht befreit und ihn insbesondere nicht verpflichtet, dabei immer zum Vorteil des Beschwerdeführers zu entscheiden.

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