§ 28 oö BauO 1994; Art 5 StGG; Art 7 B-VG
Der VwGH prüft unter Zugrundelegung der oö Bauordnung, ob die baubehördliche Bewilligung der Installation eines Badezimmers in einer Mietwohnung der Einwilligung des Liegenschaftseigentümers bedarf und misst das Ergebnis an verfassungsrechtlichen Vorgaben.