§ 13 GewO; § 26 GewO 1994; § 39 GewO 1994
Der VwGH beschreibt in diesem Erkenntnis den Aufgabenkreis des gewerberechtlichen Geschäftsführers und stellt fest, dass dessen Zuständigkeitsbereich nicht die Wahrung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen oder die wirtschaftliche Führung betreffende Agenden umfasst.