Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den sachlichen Regelungsgehalt und Anwendungsbereich des Art 4 der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf, der ein Rückgriffsrecht des Letztverkäufers gegen den Verursacher eines Mangels vorsieht. Dabei behandelt er auch Fragen der Höhe eines allfälligen Ersatzanspruches, versucht das Tatbestandselement der "Verursachung" näher zu bestimmen und stellt schließlich Möglichkeiten zur Umsetzung der Bestimmung im deutschen Zivilrecht vor.