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Entscheidung - OGH, 14.03.2000, 4 Ob 50/00g

MedienrechtEvBl 2000/150EvBl 2000, 641 - 644 Heft 17 v. 1.9.2000

§ 18 Abs 2 TKG; § 879 Abs 3 ABGB

Die Geltung der Änderung der AGB eines Telekommunikationsunternehmens setzt gemäß § 18 Abs 2 TKG nur die rechtzeitige Kundmachung voraus. Die Belastung des Kunden mit einer Zahlscheingebühr bei Nichtteilnahme an einem Einzugsermächtigungsverfahren stellt keine gröbliche Benachteiligung im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB dar.

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