Zusammenfassung: Dem Urteil des EGMR liegt die Beschwerde zweier homosexueller Armeeangehöriger zugrunde, die sich über die erniedrigende Ermittlungspraxis des Verteidigungsministeriums, Beeinträchtigung ihres Privatlebens und des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie mangelnder Rechtsschutzmöglichkeiten beschwerten.