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Entscheidung - OGH, 17.02.1999, 15 Os 1,2/00

StrafprozessrechtEvBl 2000/145EvBl 2000, 610 - 613 Heft 16 v. 15.8.2000

§ 68 Abs 2 StPO; § 261 Abs 1 StPO

Die Mitwirkung an der Fällung eines Unzuständigkeitsurteils begründet im Fall der Fortführung der Hauptverhandlung keinen Ausschließungsgrund des Richters wegen Befangenheit.

OGH 17.02.1999, 15 Os 1,2/00

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