Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den sachlichen Regelungsgehalt und Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmungen des § 252 StPO, die eine Verlesung verfahrensrelevanter Schriftstücke unter bestimmten Umständen gestatten. Weiters geht er auch auf inhaltliche Vorgaben bei Erhebung eines Rechtsmittels ein.
Rechtsgrundlagen: § 252 StPO; § 245 Abs 1 StPO; § 244 Abs 1 StPO; § 152 Abs 5 StPO