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Die Beachtlichkeit des Irrtums als Interessenabwägung - § 871 ABGB

ZivilrechtMag. Dr. Raphael Thunhart, Vertragsassistent, GrazÖJZ 2000, 447 - 453 Heft 12 v. 15.6.2000

Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Geschäftsirrtums. Entgegen der herrschenden Rechtspraxis, die drei Anfechtungstatbestände des § 871 ABGB einzeln als maßgebliche Kriterien für die zulässige Irrtumsanfechtung heranzuziehen, stellt der Autor ein alternatives Lösungsmodell zur Diskussion und schlägt vor, die dem § 871 ABGB zugrundeliegenden Wertungen als Grundlage zur Interessensabwägung und Beurteilung der Schutzwürdigkeit des irrenden Vertragspartners heranzuziehen.

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