Werden in einem Unterlassungsbegehren zwei Bedingungen, die das Abweichen von den tatsächlichen Gegebenheiten definieren, mit einem "und" verknüpft, so müssen beide Bedingungen erfüllt sein, damit dem Unterlassungsgebot stattgegeben werden kann; trifft nur eine Bedingung zu, ist das ganze Begehren abzuweisen.
4 Ob 184/18iGewichtsreduktion