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ÖBl-LS 2019/11

ÖBl-LeitsätzeJudikaturReinhard HingerÖBl-LS 2019/11ÖBl-LS 2019, 137 Heft 3 v. 26.4.2019

Werden in einem Unterlassungsbegehren zwei Bedingungen, die das Abweichen von den tatsächlichen Gegebenheiten definieren, mit einem "und" verknüpft, so müssen beide Bedingungen erfüllt sein, damit dem Unterlassungsgebot stattgegeben werden kann; trifft nur eine Bedingung zu, ist das ganze Begehren abzuweisen.

4 Ob 184/18iGewichtsreduktion

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