Art 9 Abs 1, Art 17 Abs 5 Anh VI Teil A Z 4 LMIV
Der Begriff "Produktname" hat keine eigenständige Bedeutung, die sich vom Begriff "Bezeichnung des Lebensmittels" unterscheiden würde; die richtige Platzierung des Hinweises auf "unerwartete" Zutaten hängt nicht davon ab, wo eine "als geistiges Eigentum geschützte Bezeichnung", eine "Handelsmarke" oder eine "Fantasiebezeichnung" zu finden ist.