Bei der Übernahme eines Teils eines Zeichens in ein anderes ist die Verwechslungsgefahr nach dem Gesamteindruck zu prüfen.
33 R 118/20w
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Bei der Übernahme eines Teils eines Zeichens in ein anderes ist die Verwechslungsgefahr nach dem Gesamteindruck zu prüfen.
33 R 118/20w
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