Es ist eine Wertungsfrage, ob die Urh-Nov 2021 (FN ) tatsächlich die ist. (FN ) Jedenfalls ist die Aussage insofern zutreffend, als man darunter die bisher umfangreichste Reform des UrhG versteht. Die Reform betrifft auch das Urhebervertragsrecht. Dies ist va der vielfältigen und umfassenden DSM-RL (FN ) geschuldet, aber auch dem Umstand, dass diese Nov dazu genutzt wurde, um zusätzliche urhebervertragsrechtliche Bestimmungen zu normieren, welche sich weitgehend am dt UrhG orientieren.