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Urheberrechts-Novelle 2021 - Vertragsrecht Ausweitung des Urhebervertragsrechts

BeitragAufsatzChristian HandigÖBl 2022/17ÖBl 2022, 59 - 64 Heft 2 v. 7.3.2022

Es ist eine Wertungsfrage, ob die Urh-Nov 2021 (FN ) tatsächlich die ist. (FN ) Jedenfalls ist die Aussage insofern zutreffend, als man darunter die bisher umfangreichste Reform des UrhG versteht. Die Reform betrifft auch das Urhebervertragsrecht. Dies ist va der vielfältigen und umfassenden DSM-RL (FN ) geschuldet, aber auch dem Umstand, dass diese Nov dazu genutzt wurde, um zusätzliche urhebervertragsrechtliche Bestimmungen zu normieren, welche sich weitgehend am dt UrhG orientieren.

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