A Offenkundige Vorbenutzung
Zwischen dem ASt und dem PatInh war insb strittig, ob eine von der W-GmbH an die G-GmbH gelieferte Rundtaktmaschine vor dem Anmeldetag (12. 6. 2015) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
A Offenkundige Vorbenutzung
Zwischen dem ASt und dem PatInh war insb strittig, ob eine von der W-GmbH an die G-GmbH gelieferte Rundtaktmaschine vor dem Anmeldetag (12. 6. 2015) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.