Die Wirksamkeit einer EV, die im ERV zugestellt wird, richtet sich nicht nach der Zustellungsfiktion des § 89d Abs 2 GOG, doch ist die Zeit zu berücksichtigen, die für die Information des Verpflichteten erforderlich ist.
3 Ob 138/20w
Die Wirksamkeit einer EV, die im ERV zugestellt wird, richtet sich nicht nach der Zustellungsfiktion des § 89d Abs 2 GOG, doch ist die Zeit zu berücksichtigen, die für die Information des Verpflichteten erforderlich ist.
3 Ob 138/20w