Mit seiner Entscheidung beschreitet das dt Bundeskartellamt neue Pfade im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle, indem die Verletzung von Datenschutzrecht als missbräuchliches Verhalten qualifiziert wird. Der faktische Vollzug von Datenschutzrecht durch Wettbewerbsbehörden ist bis dato beispiellos in Europa.
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