Die Frage, wie der Streitgegenstand zu definieren ist und wo seine Grenzen liegen, ist nicht bloß eine theoretische Frage, sondern hat höchste praktische Relevanz. Zum einen ist dies bedeutend für die Entscheidung des Klägers, wie er sein Klagebegehren formulieren soll. Darüber hinaus hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Frage des Umfangs der Rechtskraft von Entscheidungen, und ist damit auch noch in einem nachgelagerten Exekutionsverfahren von Wichtigkeit. Auch die Frage, ob ein zweiter Prozess zu einem gleichen oder verwandten Sachverhalt geführt werden kann/soll/muss, hängt unmittelbar mit der Bestimmung des Streitgegenstands und dessen Grenzen zusammen.