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Zur Verwendung des Austria-Zeichens

RechtsprechungJudikaturReinhard HingerÖBl 2019/24ÖBl 2019, 94 - 98 Heft 2 v. 8.3.2019

In der Regel können Mitbewerber die Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten Dritter nicht als Lauterkeitsverstoß geltend machen.

Die Missachtung solcher Ausschließlichkeitsrechte ist jedoch wettbewerbswidrig, wenn sie einen ungerechtfertigten Vorsprung gegenüber rechtstreuen Mitbewerbern verschafft.

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