A Lauterkeitsrecht
Entscheidung zum Begriff des Gewerbetreibenden/Unternehmers und Anwendungsbereich der RL-UGP iZm "privaten" Internetverkäufen: Die Begriffe "Gewerbetreibender" iSd RL-UGP bzw "Unternehmer" iSd VerbraucherRL sind einheitlich auszulegen.