Mit dem Inkrafttreten der MSchG-Nov 2019 in Österreich am 14. 1. 2019 ist die europäische Markenrechtsmodernisierung für Österreich nun abgeschlossen. Wenig beachtet wurde bei der Umsetzung die Rechtsdurchsetzung: Im Strafrecht bleibt die untragbare Situation, dass bei der StPO-Nov 2008 das Privatanklageverfahren im gewerblichen Rechtsschutz vergessen wurde; im Zivilrecht denkt die Praxis nach meinem Empfinden immer noch zu stark in den traditionellen Kategorien, anstatt von den Vorgaben der DurchsetzungsRL auszugehen.