Öbl-Leitsätze - Markenrecht - § 33a MSchG - Wer ein Zeichen (nur) als Hinweis auf sein Unternehmen und dessen Tradition verwendet, benutzt es allein damit noch nicht kennzeichenmäßig, dh als Beleg für die Herkunft der Waren und Dienstleistungen
MarkenrechtJudikaturDr. Reinhard HingerÖBl-LS 2017/11ÖBl-LS 2017, 133 Heft 3 v. 17.6.2017