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Einer für alle und alle für einen? - Zur Frage, wer im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht zur ungeteilten Hand haftet?

Urheberrecht; WettbewerbsrechtAufsatzDr. Mathias Görg, LL.M.ÖBl 2017/20ÖBl 2017, 72 - 76 Heft 2 v. 24.6.2017

Normen: § 17 UWG; § 89 UrhG; §§ 1301 f ABGB; § 11 Z 1 ZPO

Schlagwörter:

Anstifter; Gehilfen; Solidarhaftung; Schadensanteile; Schutzbedürfnis; Sondernormen; Auslegungsspielraum; Unrechtsbewusstsein; Verantwortlichkeit; Bereicherungsanspruch; Beweislastumkehr

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