Art 7 Abs 3 GMV
In Hinblick auf dreidimensionalen Zeichen thematisiert der EuGH vorliegend, unter welchen Voraussetzungen Unterscheidungskraft aufgrund Benutzung anzunehmen ist.
EuGH C-98/11p
Art 7 Abs 3 GMV
In Hinblick auf dreidimensionalen Zeichen thematisiert der EuGH vorliegend, unter welchen Voraussetzungen Unterscheidungskraft aufgrund Benutzung anzunehmen ist.
EuGH C-98/11p
