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§ 55 Abs 1 JN

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/81ÖBl-LS 2012, 255 Heft 6 v. 1.12.2012

§ 55 Abs 1 JN

Die erkennende Instanz geht in dieser Sache der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen von einem einheitlichen Gegenstand auszugehen ist, wenn in einer Klage gesammelt mehrere Ansprüche an- und ausgeführt werden.

OGH 4 Ob 132/12h

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