Zusammenfassung: Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine Stellungnahme des OGH zur Auflösung des Obersten Patent- und Markensenats (OPM) im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Er legt dar, aus welchen Gründen er die Eingliederung der obersten Behörde in Patent- und Markensachen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit ablehnt, aber auch, warum er einer Übertragung der Kompetenzen des OPM auf den OGH kritisch gegenübersteht. Weiters schildert er, welche Lösungen wünschenswert wären. Dabei spielt jeweils das OLG Wien eine zentrale Rolle.