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Zum Verhältnis zwischen § 9 Abs 3 und § 2 Abs 3 Z 1 UWG

WettbewerbsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung); Katharina Majchrzak, RA (Anmerkung)ÖBl 2012/31ÖBl 2012, 114 - 119 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH klärend der Frage zu, ob der Schutz einer Produktaufmachung der Verkehrsgeltung bedarf. Welche Bedeutung kommt dahingehend den Bildbestandteilen zu, wenn sich die Wortbestandteile in Bezug auf unlauteres Imitationsmarketing nur wenig unterscheiden?

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 Z 1 UWG; § 9 Abs 3 UWG

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