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§ 30 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/17ÖBl-LS 2012, 54 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob zwischen der Wort-Bild-Marke "Slidex" und der Wortmarke "Slidex" Verwechslungsgefahr besteht.

Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG

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