§ 2 UWG; § 4 MSchG
Vorliegend war zu prüfen, ob dem Begriff "gameware" beschreibender Charakter innewohnt. Bestehen kennzeichenrechtliche Ansprüche?
OGH 17 Ob 28/11h
§ 2 UWG; § 4 MSchG
Vorliegend war zu prüfen, ob dem Begriff "gameware" beschreibender Charakter innewohnt. Bestehen kennzeichenrechtliche Ansprüche?
OGH 17 Ob 28/11h