Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung behandelt der OGH die Frage, wie ein Unterlassungsverbot iZm dem Vergleich der Gesamtauflage durch geändert Verhältnisse beeinflusst wird. Entfällt unter Umständen die Wiederholungsgefahr? Unter welchen Voraussetzungen kann ein uneingeschränktes Unterlassungsverbot erlassen werden?
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG; § 14 UWG