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§ 503 ZPO; Art 234 EGV

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith (Bearbeitung)ÖBl-LS 2012/7ÖBl-LS 2012, 12 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 503 ZPO; Art 234 EGV

Mit seiner Entscheidung widmet sich der OGH einem vermeintlich mangelhaften erstinstanzlichen Verfahren, das von der Berufungsinstanz nicht als solches gewertet worden ist, und einem Antrag auf Einholung einer Vorabentscheidung.

OGH 17 Ob 24/11w

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