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§ 2 UWG; § 14 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präs. d. OPM i.R. (Bearbeitung)ÖBl-LS 2011/99ÖBl-LS 2011, 306 Heft 6 v. 15.12.2011

§ 2 UWG; § 14 UWG

Im Rahmen der Entscheidung des OGH 4 Ob 88/11m wendet sich die erkennende Instanz klärend der Frage zu, ob ein Verhalten wegen Wiederholungsgefahr uneingeschränkt verboten werden kann.

OGH 4 Ob 88/11m

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